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Betreuungsrechtsreform

Gesetzesmaterial und Übersichten zur Betreuungsrechtsreform

Die neuen Gesetzesgrundlagen

In die Vorschriftentexte sind die Neuerungen durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882) eingearbeitet. Sie treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Betreuungsrecht im BGB ab 1.1.2023
Betreuungsorganisationsgesetz ab 1.1.2023
Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz ab 1.1.2023

§§ 1814-1881 BGB: Das neue Betreuungsrecht

Wortlaut der §§ 1814-1881 BGB ab 1.1.2023 und Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucksache 19/24445) zum jeweiligen Paragrafen.

Betreuerbestellung
Führung der Betreuung, Allgemeines
Personalangelegenheiten
Vermögensangelegenheiten, allgemein
Verwaltung von Geld, Wertpapieren und Wertgegenständen
Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte
Befreiungen
Beratung und Aufsicht durch das Betreuungsgericht
Beendigung, Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt
Vergütung und Aufwendungsersatz des ehrenamtlichen Betreuers

§§ 7-19 VBVG: Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers, des Betreuungsvereins, des Behördenbetreuers und der Betreuungsbehörde

Wortlaut der §§ 7-19 VBVG ab 1.1.2023 und Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucksache 19/24445) zum jeweiligen Paragrafen.

Vergütung und Aufwendungsersatz
Schlussvorschriften
Übergangsregelungen

§§ 1-32 BtOG: Das neue Betreuungsorganisationsgesetz

Wortlaut des neuen BtOG ab 1.1.2023 und Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucksache 19/24445) zum jeweiligen Paragrafen.